Ihr Weg zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jana Prasse wurde 2018 zur Anwaltschaft zugelassen. Das Studium absolvierte sie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das anschließende Referendariat im Verwaltungsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Während des Studiums und Referendariats war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Freiburger Kanzlei tätig und bearbeitete dabei bereits sowohl arbeitsrechtliche als auch zivilrechtliche Mandate. Daneben war sie auch Korrekturassistentin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft arbeitete Jana Prasse zunächst in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Prozessführung im Team „Complex disputes“ in Essen. Sie betreute dabei komplexe Gerichtsverfahren und sammelte bereits früh Erfahrung in der Verhandlungsführung sowohl vor als auch im Gerichtssaal. Ihre während des Studiums und Referendariats erworbenen Zusatzqualifikationen in den Bereichen „Lösungsorientierte Verhandlungs- und Gesprächsführung nach dem Harvard-Konzept“ sowie „Legal English“ konnte sie hier gezielt einsetzen und weiter ausbauen.
In dieser Zeit entdeckte Jana Prasse ihre Begeisterung für das Arbeitsrecht, unter besonderer Fokussierung auf das Betriebsverfassungsrecht. Zunächst war sie dabei auf Arbeitgeberseite in mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften tätig. Neben betriebsverfassungsrechtlichen Themen beriet sie mittelständische und internationale Unternehmen nicht nur in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch zu grenzüberschreitenden Sachverhalten wie der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland. Seit 2024 führt Jana Prasse den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“, welcher ihre Spezialisierung auf die Beratung in arbeitsrechtlichen Themen unterstreicht.
Mit der Zeit fokussierte sich ihre Tätigkeit immer mehr auf betriebsverfassungsrechtliche Themen – und so entschied sie sich für einen Wechsel auf die Seite der Arbeitnehmervertretung. Seither setzt ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeitgeberberatung nun ausschließlich zur Beratung von Betriebsräten ein. Für Jana Prasse ist es in Zeiten zunehmender Internationalisierung und dem Erstarken demokratiefeindlicher Kräfte Auftrag, Motivation und Selbstverständnis, die demokratische Teilhabe zu stärken und durchzusetzen.
Weitere Tätigkeiten und Engagement
Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist Jana Prasse auch als Dozentin für Betriebsratsschulungen tätig – mit dem Ziel, Betriebsräte durch die Weitergabe von fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung in ihrer Tätigkeit zu stärken. Ihre Affinität zur Lehre zeigt sich auch in ihrer Beschäftigung als Dozentin an mehreren Hochschulen, unter anderem der Internationalen Hochschule in Düsseldorf. Seit 2023 ist sie Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Des Weiteren engagiert sich Jana Prasse als Mitglied in folgenden Netzwerken:
· Deutscher Anwaltverein e.V.,
· Kölner Anwaltverein e.V.,
· Deutscher Juristinnenbund,
· Verein für Arbeitsrecht Köln e.V.,
· Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Auch hier ist ihr besonders wichtig, die Sichtbarkeit der Arbeitnehmervertretung auch im Rahmen von fachlichem Austausch zu erhöhen.
Mit Jana Prasse gewinnt unsere Kanzlei eine kompetente und sich für die Sache der Arbeitnehmenden einsetzende Rechtsanwältin. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit – und darauf, zusammen für faire Arbeitsverhältnisse und starke Mitbestimmung einzutreten.