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Wir beraten branchenübergreifend und grenzüberschreitend in allen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Als hochspezialisierte Kanzlei gestalten wir das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite vornehmlich in kollektiven Vereinbarungen oder vertreten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. 

Wir bieten exzellente Beratung und – wenn sie erforderlich wird – auch strategische gerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau.

Wir finden mit Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts tragfähige Lösungen.

Kompetenzen:

  1. Gewerkschaften

    Gewerkschaften stehen wir in tariflichen Verhandlungen ebenso wie in arbeitsgerichtlichen Tarifstreitigkeiten zur Seite. Hier sind nicht nur sehr spezielle Kenntnisse des Beschlussverfahrens gefragt, sondern oft auch eine sehr schnelle und präzise prozessuale Reaktion im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier antizipieren wir prozessual die Reaktion des Gegenübers mit Schutzschriften oder helfen dabei, gegnerische Einstweilige Verfügungen abzuwehren.

  2. Betriebsräte / Personalräte

    Betriebsräten bieten wir für ihre Arbeit einen direkten Draht, um vertrauensvoll, unkompliziert und schnell Rechtsfragen zu beantworten, um rechtssicher im betrieblichen Alltag agieren zu können. Daneben unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf allen Ebenen in komplexeren Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

  3. Arbeitnehmer

    Wenn Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben oder Bonusansprüche, Elternzeitansprüche, Beschäftigungsansprüche durchsetzen müssen, stehen wir Ihnen für eine erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung zur Seite. Wenn einvernehmliche Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages, einer Entsendung oder Geschäftsführer-Dienstvertrages auszuhandeln sind, beraten und verhandeln wir dies gerne für Sie.
    Ein erstes Telefonat, um zu entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ist bei uns kostenlos.

  4. Einigungsstellen

    Als Beisitzer in Einigungsstellen werden wir ausschließlich auf Betriebsratsseite tätig. Im Einvernehmen zwischen Betriebsräten und Geschäftsleitungen übernehmen wir auch den Vorsitz von Einigungsstellen. Durch unzählige Musterbetriebsvereinbarungen zu allen betrieblich relevanten Themen, u.a. im Haufe-Verlag und im Bund-Verlag veröffentlicht, ist eine intensive und ausgewogene Vorbefassung mit den Interessen beider Seiten bereits gewährleistet.

Aktuelles

  1. News

    Transparenz siegt: LAG schützt Provisionsansprüche bei Versetzungen

    – Der Betriebsrat wird nur dann vollständig zu einer Versetzung angehört, wenn ihm die Auswirkungen der Versetzung auf zukünftige Provisionsmöglichkeiten und einen Entzug des Dienstwagens umfassend erläutert werden.

  2. News

    Leitungsfunktionen nicht mit Teilzeitbeschäftigten zu besetzen ist kein Organisationskonzept

    – Leitungsfunktionen nicht mit Teilzeitbeschäftigten zu besetzen ist kein Organisationskonzept

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