Wir unterstützen, begleiten, beraten und vertreten Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis.
Wir prüfen und verhandeln Aufhebungsverträge, führen Kündigungsschutzprozesse durch oder setzen uns für die Entfernung unberechtigter Abmahnungen ein.
Ebenso beraten und vertreten wir in der Durchsetzung aller anderen arbeitsrechtlichen Ansprüche. Hierzu gehören zahlreiche gesetzliche Schutzansprüche: Auf Kündigungsschutz, Brückenteilzeit, auf Urlaubsgewährung und -abgeltung, auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz, auf ein ordentliches Zeugnis, der Abgeltung von Überstunden, Schutz vor Diskriminierungen und die gerichtliche Geltendmachung unwirksamer Befristungen in Arbeitsverträgen.
Ebenso unterstützen wir Sie, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertragswidrig verhält, indem er Ihnen Lohnansprüche vorenthält, Sie rechtswidrig versetzt, zu Unrecht abmahnt, Regress für Schäden bei Ihnen nehmen möchte oder Ihnen ein erlittener Schaden nicht ersetzt wird.
Wir prüfen Ihre Ansprüche aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung und setzten diese erfolgreich durch.
Fast immer sind auch formale Aspekte wie Fristen zu beachten, um die wir uns sorgfältig kümmern.
Soweit sozialrechtliche Fragen berührt sind, beraten und vertreten wir Sie auch in diesen Angelegenheiten. Dies umfasst zum Beispiel alle Fragen des Sozialversicherungsrechts, des Elterngeldes und der Elternzeit, der Kurzarbeit und des Kurzarbeitergeldes.
Wir klären Sie transparent über die für Sie anfallenden Kosten auf und unterstützen Sie in Ihrer Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.