Arbeitsrechtskanzlei Wall

Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmer vertrauen auf unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung.

Kompetenzen Aktuelles

Wir beraten branchenübergreifend und grenzüberschreitend in allen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Als hochspezialisierte Kanzlei gestalten wir das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite vornehmlich in kollektiven Vereinbarungen oder vertreten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. 

Wir bieten exzellente Beratung und – wenn sie erforderlich wird – auch strategische gerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau.

Wir finden mit Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts tragfähige Lösungen.

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Wir beantworten Ihre Fragen. Ein Erstgespräch ist kostenlos.

069 - 247 45 087 - 0

kanzlei@ra-wall.de

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Kompetenzen:

Gewerkschaften

Gewerkschaften stehen wir in tariflichen Verhandlungen ebenso wie in arbeitsgerichtlichen Tarifstreitigkeiten zur Seite. Hier sind nicht nur sehr spezielle Kenntnisse des Beschlussverfahrens gefragt, sondern oft auch eine sehr schnelle und präzise prozessuale Reaktion im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier antizipieren wir prozessual die Reaktion des Gegenübers mit Schutzschriften oder helfen dabei, gegnerische Einstweilige Verfügungen abzuwehren.

Betriebsräte / Personalräte

Betriebsräten bieten wir für ihre Arbeit einen direkten Draht, um vertrauensvoll, unkompliziert und schnell Rechtsfragen zu beantworten, um rechtssicher im betrieblichen Alltag agieren zu können. Daneben unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf allen Ebenen in komplexeren Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben oder Bonusansprüche, Elternzeitansprüche, Beschäftigungsansprüche durchsetzen müssen, stehen wir Ihnen für eine erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung zur Seite. Wenn einvernehmliche Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages, einer Entsendung oder Geschäftsführer-Dienstvertrages auszuhandeln sind, beraten und verhandeln wir dies gerne für Sie. Ein erstes Telefonat, um zu entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ist bei uns kostenlos.

Einigungsstellen

Als Beisitzer in Einigungsstellen werden wir ausschließlich auf Betriebsratsseite tätig. Im Einvernehmen zwischen Betriebsräten und Geschäftsleitungen übernehmen wir auch den Vorsitz von Einigungsstellen. Durch unzählige Musterbetriebsvereinbarungen zu allen betrieblich relevanten Themen, u.a. im Haufe-Verlag und im Bund-Verlag veröffentlicht, ist eine intensive und ausgewogene Vorbefassung mit den Interessen beider Seiten bereits gewährleistet.

Aktuelles

News

Arbeitszeiterfassung: Vom Arbeitsschutz zur Vergütungsfrage?

03.02.2026 – Die Arbeitszeiterfassungspflicht könnte sich nicht nur als effektive Arbeitsschutzmaßnahme etablieren, sondern auch zu einem schärferen Schwert im Vergütungsprozess entwickeln.

News

BAG Urteil: Diskriminierung von Teilzeitkräften bei tariflichen Mehrarbeitszuschlägen

03.02.2026 – Das Bundesarbeitsgericht hat über einen Fall entschieden, der für viele Teilzeitbeschäftigte von erheblicher praktischer Bedeutung ist: Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge sind abhängig von der individuellen Arbeitszeit zu zahlen und das sofort. Teilzeitkräfte müssen nicht auf eine Nachbesserung der Tarifparteien warten.

Stellenangebote

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Wenn Sie ebenso für diese Idee eine Leidenschaft entwickeln können, engagiert und auf hohem Niveau aus dieser Idee Wirklichkeit werden lassen wollen, sind Sie bei uns wahrscheinlich  genau richtig gelandet.